AGB


Alle Angebote die schriftlich und auch mündlich angefordert werden bedeuten eine Auftragserteilung an WILDESHAUS | Immobilien & Management. Die Verwendung unserer Angebote oder die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit (Dienstleistung) bedeutet Akzeptieren folgender Bedingungen: 


Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. 


Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Die Angebote und Mitteilungen von WILDESHAUS | Immobilien & Management sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch in voller Höhe. 


Vorkenntnis

Ist Ihnen das durch uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich innerhalb von 3 Tagen schriftlich mit Quellenangabe mitzuteilen. Anderenfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt unsere Maklerprovision fällig. 


Entstehen des Maklerprovisionsanspruches 

Der Maklerprovisionsanspruch von WILDESHAUS | Immobilien & Management entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande kommt. Hierbei genügt auch die Ursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Maklerprovisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Der Makler darf für beide Parteien als Nachweis- und Vermittlungsmakler provisionspflichtig tätig werden. 


Folgegeschäft

Ein Maklerprovisionsanspruch steht WILDESHAUS | Immobilien & Management auch zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. 


Fälligkeit der Maklerprovision

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag (Kaufvertrag oder Mietvertrag) zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist sofort fällig und zahlbar nach Rechnungslegung. 


Rechtswirksamkeit:

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt. Stand:Januar 2015 

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.